von Roman Scharwächter
Der Vorschlag zur Einführung einer
"Pferdesteuer" (PfeSt) - besser Steuer für das Halten eines Pferdes -
wird von vielen - mit einem "Gleichbehandlungsprinzip" begründet.
Dieses findet sich in unserer Verfassung dem Grundgesetz wieder und lautet wörtlich:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Art. 3 Abs. I GG
Da Tiere ja selbst keine Steuern zahlen (können), weil sie kein Einkommen
haben, wendet sich der Staat, hier in Form der Gemeinde, an den Menschen der das
Tier in seine Obhut genommen hat. Insofern lautet der von den
PfeSt-Befürwortern angenommene Gleichheitssatz wohl: "Alle
Tierhalter sind vor dem Steuergesetz gleich".
D.h. die PfeSt-Freunde sind also der Meinung das Hundehalter und Pferdehalter so
mit einander zu Vergleichen seien, dass im Ergebnis kein [nennenswerter]
Unterschied bestünde.
Dieses Postulat - und damit die Grundvoraussetzung für einen solchen Vorschlag
- hält einer näheren Überprüfung aber nicht stand.
Zunächst mal ist ein Hund ein Raub- oder Jagdtier und damit vor allem
Fleischfresser, Pferde sind Fluchttiere und reine Pflanzenfresser.
Hunde sind in aller Regel kleiner als Pferde (mit Ausnahme von Zwergpferden)
Pferde sind entwicklungshistorisch älter als der Mensch, Hunde sind ein Produkt
des Menschen (wahrscheinlich Auszucht aus Wölfen).
Obwohl es bei den Tieren (egal ob Hund oder Pferd) in unserer Gegend nur
domestizierte Varianten gibt, ist die Reihenfolge Pferd --> Mensch -->
Hund für die Auswirkung auf die Haltung beachtlich.
Hunde sind an den Menschen nicht nur gewöhnt, letztlich sind sie auf diesen
angewiesen. Entlaufene oder schlimmer noch ausgesetzte Hunde haben es ohne
menschliche Hilfe sehr schwer zurechtzukommen. Entlaufene Pferde bilden neue
Herden und führen sehr schnell ein wieder freies und "wildes" Leben.
(z.B. Mustangs)
Hunde sind im wesentlichen auch auf die fleischliche Nahrungsversorgung durch
Menschen angewiesen - Pferde hingegen kommen alleine auch mit Gras, Baumrinden,
frischen Blatttrieben u.ä. zurecht.
Die Verdauungsüberreste (Fäkalien) von Hunden riechen nicht nur besonders
unangenehm weil sie im wesentlichen das Ergebnis von Fäulnis sind, sondern
stellen auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung auch ein besonderes - nicht
nur gesundheitliches - Problem dar. Sie zerfallen nur ausgesprochen langsam und
stellen je nach Aufkommen in den Kläranlagen eine besondere Herausforderung
dar. Abgesehen davon, welche Probleme unsere Landwirte mit Hundekot auf den
Feldern haben.
Pferdekot hingegen, verliert seinen bei weitem nicht so stechenden Geruch
relativ schnell, ist das Ergebnis von Gärung und ist auf Grund seiner
chemischen Zusammensetzung bei weitem nicht so problematisch. Er zerfällt
ausgesprochen schnell und ist ohne große Mühe in der Landwirtschaft als natürlich-biologischer
Dünger einsetzbar.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Hund - von wenigen Ausnahmen abgesehen -
ein wenig nützlicher Begleiter des Menschen. Der Hund lebt beim Menschen und in
dessen Wohnstatt, mehr als Spielkamerad.
Pferde sind - selbst wenn sie nur als Sportpferde tätig sind - immer noch
Nutztiere. Sie halten das Gras auf Brachflächen kurz und verhindern so die
Verbuschung. Sie erzeugen Dünger, der in Form von Mist auf den Feldern
ausgebracht, den Anteil chemischer Düngemittel niedrig hält. Ohne Tiere wie
z.B. Pferde, wäre Ackerbau und Siedlung wohl nicht möglich gewesen, zumindest
unsere Gegend wäre dichter dickichter Wald.
Pferde leben nicht in der Wohnstatt des Menschen. Pferde leben auf Koppeln
und/oder in Stallungen. Turnier- und Sportpferde sind im Straßenverkehr so gut
wie nicht anzutreffen, es sei denn diese befinden sich in einem Hänger.
Freizeitpferde sind ebenfalls nur in
ausgespochen seltenen Ausnahmefällen im Straßenverkehr und in Wohnsiedlungen
anzutreffen (z.B. zu "St. Martin"), zumeist tragen diese ihre
Reiterinnen und Reiter durch Feld und Wald auf den dafür vorgesehenen Wegen.
Sollte sich ein Pferd aber mal ausnahmsweise, mit oder ohne Mensch - in den Wald
oder auf ein Feld verirren, richtet es auch keinen größeren
"Schaden" an, als eine Gruppe Damm- oder Rotwild.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Hunde als Mitbewohnende und
Begleitende des Menschen obligatorisch und sie sind von daher überall in den
Wohngebieten anzutreffen.
Zusammenfassend läßt sich also feststellen, dass die Haltung von Hunden und
die Haltung von Pferden an die jeweiligen Halterinnen und Halter, ganz
unterschiedliche Anforderungen stellt. Unterschiedliche Anforderungen bedeuten
aber auch unterschiedliche Aufwändungen.
Für einen Hund bedarf es keines Sattels, keiner besonderen Kleidung für den
Halter, kein besonderes Zaumzeug, keines besonderen Stalls oder gar einer Weide.
Für ein Pferd bedarf es z.B. eines Sattels, Zaumzeug, Reitkleidung,
Sicherheitskleidung, Box im Stall und Weide/Koppel.
Viele Pferde erhalten ca. alle 6 bis 8 Wochen neue Hufeisen (falls sie nicht als
Barhufer gehalten werden). Der Preis pro Pferd liegt hier auch je nachdem bei 50
- 100 Euro inkl. MwSt. Einen Beitrag den Hundehaltende Menschen nicht leisten müssen.
Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen aus MwSt und anderen Steuern aus den
Investitionen der Reitvereine oder der Reithofbesitzer. Hallenbau, Platzbau,
Stallbau bzw. -umbau, Anschaffung und Ersatz landwirtschaftlicher Maschinen u.ä.,
etwas das so für Hunde nicht existiert und deren Halter von daher auch keinen
Anteil an die Gemeinde über die MwSt entrichten.
Damit hat ein pferdehaltender Mensch schon bei der Ausrüstung einen höheren
Kostenansatz als eine Hundehalterin oder ein Hundehalter und zahlt damit einen höheren
Mehrwertsteueranteil verglichen zur Haltung eines Hundes. Hinzu kommen die
Kosten die Hunde auf jeden Fall nicht verursachen.
Die Unterbringung.
Bei einem angenommen Pensionspreis
von EUR 300,00 je Monat, erhält der Statt daraus EUR 47,90 an MwSt. Die
Gemeinde erhält daraus auf`s ganze Jahr gerechnet EUR 10,85. Der MwSt-Anteil
aus allem Anderen, der in der Gemeinde verbleibt, dürfte umgelegt pro Jahr/pro
Pferd bei ca. 10,00 EUR liegen.
Hinzu kommt noch der Anteil der Gemeinde von 15 % aus der Einkommenssteuer, die
die Stallbetreiber und - in den Großen Ställen - deren Personal, die
Reitehrenden, die Hufschmiede, die Tierärzte usw. ja auch bezahlen. Weniger
Pferde = weniger Einkommen der Stallbetreiber = weniger Einkommenssteuer =
weniger ESt-Anteil an die Gemeinde. (Die Sozialabgabenverminderung lasse ich
hier mal außen vor, da hat die Gemeinde ja zunächst mal nix von) Nicht zu
vergessen Einnahme aus der Gewerbesteuer.
Weniger Pferde durch Pferdesteuer heißt aber nicht nur geringeres
Steueraufkommen für die Gemeinde, sondern auch weniger Wirtschaftstätigkeit
rund um die Pferde, weniger Menschen die daraus ihr Einkommen beziehen und
dieses innerhalb der Gemeinde ausgeben.
So gesehen entwickelt sich eine Pferdesteuer dann zu einem echten ökonomischen
Rohrkrepierer.
Die steuerlichen Einnahmen aus der Pferdehaltung insgesamt, sollten ausreichend
sein, um die geringen Aufwändungen die eine Gemeinde aus der Tatsache hat, dass
sich in ihrer Gemarkung Pferde befinden, zu decken.
Im übrigen dürfen solche Aufwandsteuern darüber hinaus keine Drossel- oder Knebelwirkung entfalten. Will meinen: Eine solche Steuer darf nicht dazu führen, dass der Sport nicht mehr ausgeübt werden kann bzw. dass der oder die Steuerpflichtige in diesem Fall sein Pferd abgeben müsste.
Von
daher wäre eine zusätzliche Belastung der pferdhaltenden Menschen durch eine
"pferdesteuer" eine besonders schwerwiegende Verfassungsverletzung
des Art. 3 Abs. I GG, welches auch die Steuergerechtigkeit umfasst.
Ein
weiterer Verfassungsverstoß folgt aus der Nichtbeachtung des Art. 62a
der Hessischen Landesverfassung. Dort heißt es:
Der
Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und
Gemeindeverbände.
Die
Einführung einer Pferdesteuer dient aber weder dem Schutz noch der Pflege des
Reitsports. Er richtet sich direkt gegen das notwendige „Utensil“ der
sportlichen Aktivität. Sei es im Dressur-, Spring-, Distanz-, Vielseitigkeits-,
Voltigier- oder Freizeit- und Wanderreitsport. Egal ob organisiert in Vereinen
oder unabhängig. Nicht zu vergessen die vielfältigen Einsätze von Pferden im
Rahmen therapeutischen Reitens oder Lernen sozial adäquaten Verhaltens.
Nicht unerwähnt bleiben sollte auch ein weiterer Unterschied:
Die Gemeinde ist – in vielen Bundesländern - gezwungen Hundehalter zu
besteuern, ob sie will oder nicht. Sie bestimmt lediglich die Höhe.
Die Pferdesteuer wäre in diesen Fällen eine freie Entscheidung der Gemeinde zu
der sie nicht gezwungen ist.
Ob gezwungen oder freiwillig: Die Hundesteuer ist seiner Zeit eingeführt worden
um die Zahl der in den Wohngebieten lebenden Hunde zu begrenzen. Von daher ist
die Hundesteuer auch für sog. Risikohunde besonders hoch angesetzt.
Aus welchem Grunde sollte die Anzahl der Pferde in einer Gemarkung wie
Taunusstein wohl begrenzt werden müssen?
Domestizierte Pferde sind im Taunus, insbesondere entlang des Limes ein Kulturgut.
Es gibt sie hier länger als im Rheingau den Wein.
Es waren die römischen Pferde die die Rebstöcke an die Hänge von Rhein, Mosel, Saar brachten.
Dies könnte touristisch genutzt
werden. Leider sind da andere Gemeinden wesentlich weiter, was die Tatsache eine
"Pferdekulturgegend" zu sein betrifft und mit dieser Tatsache und der
dahinter stehenden Geschichte (was wären Mainz und Köln ohne den Limes?)
touristisch zu wuchern.
Ein Bereich der sowohl in der Stadt Taunusstein, als auch in der Kreisverwaltung
des Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich des zweiten Kreisteils doch sehr
vernachlässigt wird.