Überlegungen

Gleich behandelt werden kann nur, wer und was gleich ist

von Roman Scharwächter

 

Der Vorschlag zur Einführung einer "Pferdesteuer" (PfeSt) - besser Steuer für das Halten eines Pferdes - wird von vielen - mit einem "Gleichbehandlungsprinzip" begründet. Dieses findet sich in unserer Verfassung dem Grundgesetz wieder und lautet wörtlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Art. 3 Abs. I GG

Da Tiere ja selbst keine Steuern zahlen (können), weil sie kein Einkommen haben, wendet sich der Staat, hier in Form der Gemeinde, an den Menschen der das Tier in seine Obhut genommen hat. Insofern lautet der von den  PfeSt-Befürwortern angenommene Gleichheitssatz wohl: "Alle Tierhalter sind vor dem Steuergesetz gleich".

D.h. die PfeSt-Freunde sind also der Meinung das Hundehalter und Pferdehalter so mit einander zu Vergleichen seien, dass im Ergebnis kein [nennenswerter] Unterschied bestünde.

Dieses Postulat - und damit die Grundvoraussetzung für einen solchen Vorschlag - hält einer näheren Überprüfung aber nicht stand.


Zunächst mal ist ein Hund ein Raub- oder Jagdtier und damit vor allem Fleischfresser, Pferde sind Fluchttiere und reine Pflanzenfresser.

Hunde sind in aller Regel kleiner als Pferde (mit Ausnahme von Zwergpferden)

Pferde sind entwicklungshistorisch älter als der Mensch, Hunde sind ein Produkt des Menschen (wahrscheinlich Auszucht aus Wölfen).

Obwohl es bei den Tieren (egal ob Hund oder Pferd) in unserer Gegend nur domestizierte Varianten gibt, ist die Reihenfolge Pferd --> Mensch --> Hund für die Auswirkung auf die Haltung beachtlich.

Hunde sind an den Menschen nicht nur gewöhnt, letztlich sind sie auf diesen angewiesen. Entlaufene oder schlimmer noch ausgesetzte Hunde haben es ohne menschliche Hilfe sehr schwer zurechtzukommen. Entlaufene Pferde bilden neue Herden und führen sehr schnell ein wieder freies und "wildes" Leben. (z.B. Mustangs)

Hunde sind im wesentlichen auch auf die fleischliche Nahrungsversorgung durch Menschen angewiesen - Pferde hingegen kommen alleine auch mit Gras, Baumrinden, frischen Blatttrieben u.ä. zurecht.

Die Verdauungsüberreste (Fäkalien) von Hunden riechen nicht nur besonders unangenehm weil sie im wesentlichen das Ergebnis von Fäulnis sind, sondern stellen auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung auch ein besonderes - nicht nur gesundheitliches - Problem dar. Sie zerfallen nur ausgesprochen langsam und stellen je nach Aufkommen in den Kläranlagen eine besondere Herausforderung dar. Abgesehen davon, welche Probleme unsere Landwirte mit Hundekot auf den Feldern haben.

Pferdekot hingegen, verliert seinen bei weitem nicht so stechenden Geruch relativ schnell, ist das Ergebnis von Gärung und ist auf Grund seiner chemischen Zusammensetzung bei weitem nicht so problematisch. Er zerfällt ausgesprochen schnell und ist ohne große Mühe in der Landwirtschaft als natürlich-biologischer Dünger einsetzbar.

Aus den vorgenannten Gründen ist der Hund - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ein wenig nützlicher Begleiter des Menschen. Der Hund lebt beim Menschen und in dessen Wohnstatt, mehr als Spielkamerad.

Pferde sind - selbst wenn sie nur als Sportpferde tätig sind - immer noch Nutztiere. Sie halten das Gras auf Brachflächen kurz und verhindern so die Verbuschung. Sie erzeugen Dünger, der in Form von Mist auf den Feldern ausgebracht, den Anteil chemischer Düngemittel niedrig hält. Ohne Tiere wie z.B. Pferde, wäre Ackerbau und Siedlung wohl nicht möglich gewesen, zumindest unsere Gegend wäre dichter dickichter Wald.

Pferde leben nicht in der Wohnstatt des Menschen. Pferde leben auf Koppeln und/oder in Stallungen. Turnier- und Sportpferde sind im Straßenverkehr so gut wie nicht anzutreffen, es sei denn diese befinden sich in einem Hänger.

 

Freizeitpferde sind ebenfalls nur in ausgespochen seltenen Ausnahmefällen im Straßenverkehr und in Wohnsiedlungen anzutreffen (z.B. zu "St. Martin"), zumeist tragen diese ihre Reiterinnen und Reiter durch Feld und Wald auf den dafür vorgesehenen Wegen.

Sollte sich ein Pferd aber mal ausnahmsweise, mit oder ohne Mensch - in den Wald oder auf ein Feld verirren, richtet es auch keinen größeren "Schaden" an, als eine Gruppe Damm- oder Rotwild.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Hunde als Mitbewohnende und Begleitende des Menschen obligatorisch und sie sind von daher überall in den Wohngebieten anzutreffen.

Zusammenfassend läßt sich also feststellen, dass die Haltung von Hunden und die Haltung von Pferden an die jeweiligen Halterinnen und Halter, ganz unterschiedliche Anforderungen stellt. Unterschiedliche Anforderungen bedeuten aber auch unterschiedliche Aufwändungen.

Für einen Hund bedarf es keines Sattels, keiner besonderen Kleidung für den Halter, kein besonderes Zaumzeug, keines besonderen Stalls oder gar einer Weide.

Für ein Pferd bedarf es z.B. eines Sattels, Zaumzeug, Reitkleidung, Sicherheitskleidung, Box im Stall und Weide/Koppel.

Viele Pferde erhalten ca. alle 6 bis 8 Wochen neue Hufeisen (falls sie nicht als Barhufer gehalten werden). Der Preis pro Pferd liegt hier auch je nachdem bei 50 - 100 Euro inkl. MwSt. Einen Beitrag den Hundehaltende Menschen nicht leisten müssen.

Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen aus MwSt und anderen Steuern aus den Investitionen der Reitvereine oder der Reithofbesitzer. Hallenbau, Platzbau, Stallbau bzw. -umbau, Anschaffung und Ersatz landwirtschaftlicher Maschinen u.ä., etwas das so für Hunde nicht existiert und deren Halter von daher auch keinen Anteil an die Gemeinde über die MwSt entrichten.

Damit hat ein pferdehaltender Mensch schon bei der Ausrüstung einen höheren Kostenansatz als eine Hundehalterin oder ein Hundehalter und zahlt damit einen höheren Mehrwertsteueranteil verglichen zur Haltung eines Hundes. Hinzu kommen die Kosten die Hunde auf jeden Fall nicht verursachen.


Die Unterbringung.

Bei einem angenommen Pensionspreis von EUR 300,00 je Monat, erhält der Statt daraus EUR 47,90 an MwSt. Die Gemeinde erhält daraus auf`s ganze Jahr gerechnet EUR 10,85. Der MwSt-Anteil aus allem Anderen, der in der Gemeinde verbleibt, dürfte umgelegt pro Jahr/pro Pferd bei ca. 10,00 EUR liegen.

Hinzu kommt noch der Anteil der Gemeinde von 15 % aus der Einkommenssteuer, die die Stallbetreiber und - in den Großen Ställen - deren Personal, die Reitehrenden, die Hufschmiede, die Tierärzte usw. ja auch bezahlen. Weniger Pferde = weniger Einkommen der Stallbetreiber = weniger Einkommenssteuer = weniger ESt-Anteil an die Gemeinde. (Die Sozialabgabenverminderung lasse ich hier mal außen vor, da hat die Gemeinde ja zunächst mal nix von) Nicht zu vergessen Einnahme aus der Gewerbesteuer.

Weniger Pferde durch Pferdesteuer heißt aber nicht nur geringeres Steueraufkommen für die Gemeinde, sondern auch weniger Wirtschaftstätigkeit rund um die Pferde, weniger Menschen die daraus ihr Einkommen beziehen und dieses innerhalb der Gemeinde ausgeben.

So gesehen entwickelt sich eine Pferdesteuer dann zu einem echten ökonomischen Rohrkrepierer.

Die steuerlichen Einnahmen aus der Pferdehaltung insgesamt, sollten ausreichend sein, um die geringen Aufwändungen die eine Gemeinde aus der Tatsache hat, dass sich in ihrer Gemarkung Pferde befinden, zu decken.

Im übrigen dürfen solche Aufwandsteuern darüber hinaus keine Drossel- oder Knebelwirkung entfalten. Will meinen: Eine solche Steuer darf nicht dazu führen, dass der Sport nicht mehr ausgeübt werden kann bzw. dass der oder die Steuerpflichtige in diesem Fall sein Pferd abgeben müsste.

Von daher wäre eine zusätzliche Belastung der pferdhaltenden Menschen durch eine "pferdesteuer" eine besonders schwerwiegende Verfassungsverletzung des Art. 3 Abs. I GG, welches auch die Steuergerechtigkeit umfasst.

Ein weiterer Verfassungsverstoß folgt aus der Nichtbeachtung des Art. 62a der Hessischen Landesverfassung. Dort heißt es:

Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Einführung einer Pferdesteuer dient aber weder dem Schutz noch der Pflege des Reitsports. Er richtet sich direkt gegen das notwendige „Utensil“ der sportlichen Aktivität. Sei es im Dressur-, Spring-, Distanz-, Vielseitigkeits-, Voltigier- oder Freizeit- und Wanderreitsport. Egal ob organisiert in Vereinen oder unabhängig. Nicht zu vergessen die vielfältigen Einsätze von Pferden im Rahmen therapeutischen Reitens oder Lernen sozial adäquaten Verhaltens.



Nicht unerwähnt bleiben sollte auch ein weiterer Unterschied:

Die Gemeinde ist – in vielen Bundesländern - gezwungen Hundehalter zu besteuern, ob sie will oder nicht. Sie bestimmt lediglich die Höhe.


Die Pferdesteuer wäre in diesen Fällen eine freie Entscheidung der Gemeinde zu der sie nicht gezwungen ist.

Ob gezwungen oder freiwillig: Die Hundesteuer ist seiner Zeit eingeführt worden um die Zahl der in den Wohngebieten lebenden Hunde zu begrenzen. Von daher ist die Hundesteuer auch für sog. Risikohunde besonders hoch angesetzt.

Aus welchem Grunde sollte die Anzahl der Pferde in einer Gemarkung wie Taunusstein wohl begrenzt werden müssen?

 

Domestizierte Pferde sind im Taunus, insbesondere entlang des Limes ein Kulturgut.

Es gibt sie hier länger als im Rheingau den Wein.

Es waren die römischen Pferde die die Rebstöcke an die Hänge von Rhein, Mosel, Saar brachten.

 

Dies könnte touristisch genutzt werden. Leider sind da andere Gemeinden wesentlich weiter, was die Tatsache eine "Pferdekulturgegend" zu sein betrifft und mit dieser Tatsache und der dahinter stehenden Geschichte (was wären Mainz und Köln ohne den Limes?) touristisch zu wuchern.

Ein Bereich der sowohl in der Stadt Taunusstein, als auch in der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich des zweiten Kreisteils doch sehr vernachlässigt wird.

 

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